siehe HOAI §15 (Allgemeines)

Sebi, Mon, 10.03.2008, 20:34 (vor 5863 Tagen) @ Hen

Hi Hen!

In der HOAI 2003 steht unter §15 genau der Umfang der Grundleistungen beschrieben. So gehört zB folgendes dazu:

Durcharbeiten des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung)
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Objektbeschreibung
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes, je nach Art in bestimmten Maßstäben
Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenberechnung nach DIN276
Kostenkontrolle (Vgl. Kostenberechnung - Kostenschätzung)
Zusammenfassen der Entwurfsunterlagen


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