Schwammige Gesetzeslage... (Allgemeines)

pflaster_fred78, Thu, 19.04.2007, 18:28 (vor 6210 Tagen) @ Martin Vogel

Hallo,

habe dann heute nochmal ein paar Stellen angerufen.
"Freiberuflich" geht erst mit Diplom, stimmt!
Als "freier Mitarbeiter" funktioniert nur mit Gewerbeschein, auch richtig.
Wobei man bei seiner Krankenkassen aufpassen muss - Als studentisch Versicherter gilt die 20 Stunden/Woche Regelung. Bei Selbstständigen sind es nur 18 Stunden allerdings existiert keine genaue Regelung was man dann verdienen darf; zumindest von der KK.

Denke weiß jetzt was ich mache. Danke an Herrn Vogel :-)

Gruß
Fred


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