Fröhliches Abmahnen! (Medien und Kultur)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Sat, 14.07.2012, 13:58 (vor 4297 Tagen) @ Martin Vogel

… und verboten ist es auch:

Jens Ferner von der gleichnamigen Anwaltskanzlei erinnert an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und schreibt dazu in Vorsicht rechtswidrig: Facebook erlaubt Fanseiten den Versand von Nachrichten: „Wer dagegen verstößt, sieht sich einem Unterlassungsanspruch ausgesetzt, der teuer abgemahnt werden kann.“

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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