Gremienwahlen - Endspurt für Kandidatenvorschläge (Termine)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Mon, 19.09.2005, 15:09 (vor 6786 Tagen)

Hallo,

wer in den nächsten zwei Semestern aktiv in den Gremien der Hochschule mitarbeiten will, sollte schleunigst 15 KommilitonInnen finden, die bereit sind, ihn/sie für Senat oder Fachbereichsrat vorzuschlagen.

Frau Faulstich nimmt die Unterschriften im Dekanat (Raum A1-02) entgegen.

Nächsten Mittwoch ist es bereits zu spät!

Die Aufgaben und Zuständigkeiten von Senat und Fachbereichsrat sind in der Grundordnung der Fachhochschule beschrieben:

§ 19 Aufgaben des Senats und des erweiterten Senats

(1) Der Senat der Fachhochschule Bochum ist insbesondere zuständig für:

1. Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorinnen oder Prorektoren;
2. Stellungnahme zum jährlichen Rechenschaftsbericht, dem Hochschulentwicklungsplan und Zielvereinbarungen des Rektorats sowie den Lehrberichten der Dekaninnen oder Dekane;
3. Erlass und Änderung von Rahmenordnungen und Ordnungen der Fachhochschule Bochum (hierzu gehören insbesondere die Berufungsordnung, die Wahlordnung, die Einschreibungs-ordnung, die Evaluationsordnung, Rahmenregelungen für Prüfungsordnungen, Rahmenrege-lungen für Fachbereichsordnungen, Verwaltungs- und Benutzungsordnungen für die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und die zentralen Betriebseinheiten) soweit das Hochschul-gesetz nichts anderes bestimmt;
4. Vorschlag zur Ernennung der Kanzlerin oder des Kanzlers;
5. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung und Entwicklung, Lehre und des Studiums, die die gesamte Fachhochschule Bochum oder zentrale wissen-schaftliche Einrichtungen oder zentrale Betriebseinheiten betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;
6. Stellungnahme zum Beitrag der Fachhochschule Bochum für den Landeshaushalt und zur Verteilung der nach dem Haushaltsplan der Hochschule zur Verfügung stehenden Personal-stellen und Finanzmittel;
7. Stellungnahme in Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen durch die Hochschule;
8. Stellungnahmen und Empfehlungen zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten;
9. Bildung, Besetzung und Auflösung von Kommissionen und Ausschüssen sowie Bestellung von Senatsbeauftragten für besondere Aufgaben;
10. Beschlussfassung über die Vorschläge der Fachbereiche für die Berufung von Professorinnen und Professoren;
11. Empfehlungen und Stellungnahmen in Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs sowie der Studienberatung;
12. Empfehlungen und Stellungnahmen über Anträge zur Anerkennung von Instituten an der Fachhochschule Bochum.
(...)
§ 20 Amtszeit sowie Zusammensetzung des Senats und des erweiterten Senats

(1) Der Senat und der erweiterte Senat werden für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt; die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat und im erweiterten Senat jeweils für ein Jahr.
(...)

§ 31 Fachbereichsrat

(1) Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Er nimmt die Berichte der Dekanin oder des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Auskunft verlangen.
(2) Der Fachbereichsrat wird für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt; die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Fachbereichsrat jeweils für ein Jahr.
(...)

--
Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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