Straßenerschließungskosten, Straßenzugehörigkeit geändert, Öffentliches Baurecht, Hilfe!!! (Allgemeines)

MP @, Dortmund, Wed, 11.06.2008, 16:08 (vor 5790 Tagen)
bearbeitet von MP, Sat, 14.06.2008, 15:12

Meine Eltern haben ein "kleines" baurechtliches Problem.

Unser Haus ist Baujahr 1960. Zu der Zeit gab es in dem Bereich nur 1 Straße. Diese Straße wurde 1962 als voll erschlossen aufgeführt, wobei unser Haus speziell genannt wurde. Kurz darauf wurde eine neue Straße, beginnend an unserem Grundstück parallel zu der bestehenden Straße gebaut. Vor dem Haus ist jetzt eine Spitzkehre. Und später, ich glaube in den siebziger Jahren, wurde unser Grundstück der neuen Straße zugeteilt.
Nun wird diese Straße erschlossen. Müssen wir Erschließungskosten zahlen?

Nun fordert die Stadt 14000 Euro.

Gruss
Felix


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