Unterschied VOB/BGB Vertrag / Vertragsarten (Termine)

Thomas Losensky, Tue, 10.07.2007, 10:12 (vor 6132 Tagen) @ Anna
bearbeitet von Thomas Losensky, Wed, 11.07.2007, 21:59

Ich benötige dringend Hilfe bei folgenden Aufgaben:

1. Was ist der Unterschied zwischen einem VOB und BGB Vertrag?

2. Was ist ein - Einheitspreisvertrag
- Stundenlohnvertrag
-
Pauschalvertrag(Detailpauschalvertrag,Globalpauschalvertrag)?

Vielen Dank ;-)

VOB/BGB
Die Bestimmungen der VOB haben nicht die Qualität von Rechtsnormen. VOB gilt anders als das BGB nicht automatisch bei Abschluss eines Bauvertrags, muss dementsprechend ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Wird die VOB wirksam vereinbart, gilt sie "zum Teil vorrangig" gemeinsam mit den Bestimmungen des Werkvertragsrecht des BGB. (Quelle: http://www.baurecht-ratgeber.de ) Gibt bestimmt noch viel mehr unterschiede, je nachdem wie weit man ins Detail geht.

Einheitspreisvertrag = Die Vergütung berechnet sich aus dem Einheitspreis für die jeweilige Teilleistung (z. B. 1 m³ Beton) multipliziert mit der ausgeführten Menge. Die tatsächlich ausgeführte Leistung wird ermittelt durch Aufmaß aus den Bauplänen oder hilfsweise am Objekt.

Detailpauschalvertrag = Die zu erbringenden Leistungen werden erschöpfend beschrieben und dafür eine Pauschale vereinbart

Globalpauschalvertrag = Die zu erbringenden Leistungen werden ergebnisorientiert (funktionale Ausschreibung) beschrieben und dafür eine Pauschale vereinbart. Bei Pauschalpreisverträgen trägt der Unternehmer das Massenrisiko, so weit zumutbar (siehe §2 Nr.7 VOB/B, §242BGB)

Stundenlohnvertrag versteht sich eigentlich von selbst. Bei diesem Vertragstyp erfolgt die Abrechnung der Bauleistung auf der Grundlage von Stundenlohnabrechnungspreisen. Anders als bei den vorgenannten Leistungsverträgen bemisst sich die Vergütung aber nicht nach dem Ergebnis der Bauarbeiten, sondern nach dem Aufwand (Stundenzettel vom Bahuerrn/Bauleiter unterschrieben), der hier insbesondere durch die verbrauchte Zeit nachgewiesen wird.

Quelle: http://www.wikipedia.de


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