DPO2002 (Allgemeines)

unwichtig, Wed, 14.03.2007, 15:35 (vor 6251 Tagen) @ Oliver

Selbstverständlich ist die Frage nach dem Zeitpunkt des Aushanges der
Ergebnissen legetim.
Der Termin, wann die Ergebnisse aushängen sollen ist nach der DPO 2002,
§5, Abs. 7 genau geregelt. SPÄTESTENS nach 6 Wochen. Wenn Frau Steinhoff
jetzt wirklich im Urlaub ist und deswegen die Ergebnisse später kommen,
kann ich das auch nicht ganz nachvollziehen. Profs sollten doch mit guten
Beispiel vorangehen.;-)

Als Trost kann man nur hoffen, dass sie nach dem Urlaub erholt ist und die
Klausur freundlicher bewertet. :-)


Endlich mal einer der nachvolziehen kann, was ich meine. :-)
Studenten haben sich an gewisse Regeln zu halten, dann sollten dieses auch die Professoren tun. Es gibt nicht ohne Grund die DPO. Erst die Arbeit und dann das Vergnügen!


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