Gebäudenutzung auf eigenem Grundstück (Allgemeines)

Susann Gr., Sun, 22.10.2006, 18:31 (vor 6368 Tagen)

Habe da mal eine ganz andere Frage und hoffe das mir irgendjemand ganz schnell helfen kann.

Dürfen sich in einer, im eigenen Besitz befindlichen Scheune auch Proberäume befinden (ohne Baugenehmigung für z.B. kleinere Konzerte o.ä.bei ca. 100 Personen)?

Die Scheune wird laut Grundbuch als bauliche Anlage unter Bestandsschutz eingeordnet und kann auf dem Wohngrundstück nur soweit genutzt werden, wie dies mit der Wohnnutzung konform geht.

Es handelt sich bei dem gesamten Grundstück um einen alten Gasthof, der zu Wohnräumen umgenutzt wird.

"Nach Aussagen des Landkreises(Sachsen-Anhalt) dürfen dort nur Grundstücksbewohner diese Scheune nutzen. Personen die das Grundstück nicht bewohnen dürften dieses ohne Baugenehmigung nicht."

Ist es nicht so dass ich eigene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann wem ich möchte?

Wie Verhält es sich wenn ich die Räumlichkeiten evtl. vermiete?

Wäre super wenn mir jemand helfen kann handelt sich um Freunde von mir, die haben ganz schön Stress mit den Ämtern.

Danke :-)


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