6 Wochen Frist (Allgemeines)

Victor Ikpeba, Mon, 18.03.2013, 11:54 (vor 4050 Tagen) @ Martin Vogel

§12, Absatz 8 der Bachelorrahmenprüfungsordnung der Hochschule Bochum
legt fest: „Prüfungsergebnisse werden jeweils spätestens sechs Wochen
nach dem Prüfungstermin bekannt gegeben.“

Dann wären ja Prüfungen von 30.01. und vom 1.02. schon über den 6 Wochen Zeitraum hinaus.

Was ist denn dann das Vergehen?

Mfg


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