Das Internet darf nun doch wieder kein rechtsfreier Raum sein (Webmaster)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute festgestellt, dass die umstrittenen Gesetzespassagen zur umfassenden Vorratsdatenspeicherung aller Telefon- und Internet-Verbindungsdaten (VDS) unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. Die Vorschriften der §§113a/b TKG sowie 100g Abs. 1 Satz 1 StPO wurden im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig erklärt. Alle unrechtmäßig erhobenen Daten sind sofort zu löschen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherun...
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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums
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