Belege sammeln, Studium von der Steuer absetzen! (Baupraxis)
Wer nach dem Studium Geld verdient, kann möglicherweise bei den ersten Steuerklärung recht nennenswerte Beträge von der Finanzverwaltung zurückholen. Vier Jahre lang dürfen laut Der Spiegel die Kosten der Erstausbildung von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,789085,00.html
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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums
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