Zulassungsregelung Masterstudiengang (Allgemeines)

Stephan Reher, Tue, 06.07.2010, 10:20 (vor 5037 Tagen)

Hallo,
an dieser Stelle möchte ich noch eine Anmerkung zum Motivationsschreiben geben.

Das Motivationsschreiben soll die persönliche Motivation zur Bewerbung um einen Masterstudienplatz beschreiben. Hierzu können u.a. die möglichen Ziele welche mit dem Masterabschluss verfolgt werden, sowie die angestrebte Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit, aufgeführt werden.

Viele Grüße,

Stephan Reher

Fragen über Fragen :-)

SvBo, Tue, 06.07.2010, 17:23 (vor 5036 Tagen) @ Stephan Reher

Hallo,
an dieser Stelle möchte ich noch eine Anmerkung zum Motivationsschreiben
geben.

Das Motivationsschreiben soll die persönliche Motivation zur Bewerbung um
einen Masterstudienplatz beschreiben. Hierzu können u.a. die möglichen
Ziele welche mit dem Masterabschluss verfolgt werden, sowie die
angestrebte Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit, aufgeführt werden.

Viele Grüße,

Stephan Reher

mhh ok, soll das nun heißen: Wer keins abgegeben hat ist nicht Motiviert und hat somit kein Möglichkeit / recht auf einen Masterplatz?

Warum wird man bei der Bewerbung nicht darauf aufmerksam gemacht?
(Weder Online noch bei der Abgabe der Unterlagen bei z.B. Frau Jahn)

Warum steht dies nur in "Meine Bo" bzw. auf dem eh überfüllten Party-Info Brett.

Und warum wird so etwas mitten in der Anmeldezeit und nicht von Anfang an eingeführt? (Aushang vom 30.06.2010)

Ist es Pflicht dieses Schreiben beizulegen?

Es wird / wurde ja bis jetzt nicht einmal die späterer Vertiefungsrichtung berücksichtigt! Sprich in einigen Vertiefungsrichtungen sitzt man mit 1-2 Personen und bei Mathe / Info dann wieder mit 30 Personen


Gruß Sven
und dank dir schon mal Stephan

Zulassungsregelung Masterstudiengang

Stephan Reher, Wed, 07.07.2010, 10:01 (vor 5036 Tagen) @ SvBo

Hallo,

auf möchte Dir auf diesem Weg anbieten mit mir per email einen Termin zu vereinbaren, um alle weiteren Fragen zu klären.


Viele Grüße,

Stephan Reher

Warum nicht hier?

brinkhoff, Wed, 07.07.2010, 10:44 (vor 5035 Tagen) @ Stephan Reher

Hallo,

auf möchte Dir auf diesem Weg anbieten mit mir per email einen Termin zu
vereinbaren, um alle weiteren Fragen zu klären.


Viele Grüße,

Stephan Reher


Hallo,

Wäre es nicht einfacher die von SvBo gestellten Fragen hier einmal für alle zu beantworten? Vorausgesetzt natürlich sie lassen sich überhaupt beantworten ;-) Ich empfinde sie zumindest als äußerst gerechtfertigt und bin vermutlich nicht der einzige den sie noch interessieren.

mfg

Zulassungsregelung Masterstudiengang

Stephan Reher, Wed, 07.07.2010, 14:57 (vor 5035 Tagen) @ brinkhoff

Hallo,

selbstverständlich gilt das Angebot nicht nur für SvBo, sondern auch für alle weiteren Bewerber (oder auch einer Gruppe) des Masterstudiengangs.

Viele Grüße,

Stephan Reher

Sprechstunde vs. Öffentlich

SvBo, Wed, 07.07.2010, 15:04 (vor 5035 Tagen) @ Stephan Reher
bearbeitet von SvBo, Thu, 08.07.2010, 11:47

Hallo,

selbstverständlich gilt das Angebot nicht nur für SvBo, sondern auch
für alle weiteren Bewerber (oder auch einer Gruppe) des
Masterstudiengangs.

Viele Grüße,

Stephan Reher

Warum so umständlich?
Soll jetzt jeder der eine Frage dazu hat zu dir kommen?

Schreib doch die Antworten hier ins Forum


Sehr Geheimnisvoll und mysteriöses das ganze :-D


--- ! ! ! aufgeklärt ! ! ! ---

:-D

Termin / EMail

SvBo, Wed, 07.07.2010, 14:55 (vor 5035 Tagen) @ Stephan Reher

Hallo,

auf möchte Dir auf diesem Weg anbieten mit mir per email einen Termin zu
vereinbaren, um alle weiteren Fragen zu klären.


Viele Grüße,

Stephan Reher

Mhh bin leider nur noch sehr selten in der FH, du könntest mir die fragen ja per E-Mail beantworten.
Wenn du es nicht hier "Öffentlich" machen willst, wobei dann sicher andere die selben fragen wieder stellen werden.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum