Freier Mitarbeiter, Freelancer oder werder-noch... (Allgemeines)

pflaster_fred78, Wed, 18.04.2007, 17:18 (vor 6217 Tagen)

Hallo,

seit ein paar Tagen versuche ich im Internet eine Antwort auf die Frage zu finden, ob ich als noch nicht fertiger Bauingenieur-Student als "freiberuflicher Mitarbeiter" oder "Freelancer" tätig werden kann.
Tätigkeiten wären Zeichnungen über CAD anfertigen, Baustelleneinrichtungspläne erstellen und vergleichbares. Also alles Tätigkeiten, die von zu Hause aus, per Telefon, E-Mail, usw. ausgeführt werden könnten (E-Lancer?)

Mein Vordiplom habe ich bereits erlangt und noch ein paar weitere Klausuren aus dem Hauptstudium. Soweit ich das bis jetzt richtig gelesen und verstanden habe muss man eine gewisse Qualifikation dem Finanzamt glaubhaft machen, dass man auch weiß was man tut.

Jetzt ist meine Frage: Habe ich mit dem Vordiplom schon einen gewissen Grad oder gleichwertigen Abschluss (z.B. Techniker) erreicht, wenn ich schon eine Berufsausbildung und Vorarbeitertätigkeiten nachweisen kann?
Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen mit dem Thema oder ist sogar schon in dieser Art tätig?

Bin für jeden Rat dankbar.

Gruß
Fred

Ein Freier Mitarbeiter ist noch kein Freiberuflicher Mitarbeiter

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Wed, 18.04.2007, 20:37 (vor 6217 Tagen) @ pflaster_fred78

ob ich als noch nicht fertiger Bauingenieur-Student als
"freiberuflicher Mitarbeiter" oder "Freelancer" tätig werden kann.

Sicher. Um als "freier Mitarbeiter" zu arbeiten, ist lediglich ein Gewerbeschein nötig (gibt's völlig unbürokratisch beim Gewerbeamt der Stadt). Um dagegen als "Freiberufler" vom Finanzamt anerkannt zu werden, ist die Tätigkeit in einem der in §18 EStG aufgeführten Berufe nötig. "Vordiplomand" fällt nicht darunter.

http://klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

--
Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

Bücher:
CAD mit BricsCAD
Bauinformatik mit Python

Schwammige Gesetzeslage...

pflaster_fred78, Thu, 19.04.2007, 18:28 (vor 6216 Tagen) @ Martin Vogel

Hallo,

habe dann heute nochmal ein paar Stellen angerufen.
"Freiberuflich" geht erst mit Diplom, stimmt!
Als "freier Mitarbeiter" funktioniert nur mit Gewerbeschein, auch richtig.
Wobei man bei seiner Krankenkassen aufpassen muss - Als studentisch Versicherter gilt die 20 Stunden/Woche Regelung. Bei Selbstständigen sind es nur 18 Stunden allerdings existiert keine genaue Regelung was man dann verdienen darf; zumindest von der KK.

Denke weiß jetzt was ich mache. Danke an Herrn Vogel :-)

Gruß
Fred

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