Vordiplom ? Freiversuche ? (Allgemeines)
Ich habe eine Frage zu den Freiversuchen genauer gesagt zu §10,(6).
Wenn ich eine bestandene Prüfung wiederholen will, um die Note zu verbessern--welche Voraussetzungen muß ich dann alles erfüllen ?
Muß ich z.B. immmer noch "in der Regelstudienzeit" studieren ? Wie lange ist überhaupt "die Regelstudienzeit" für Bauingenieure ?
Frage zum Vordiplom:
Ich bin zur Zeit im 3. Semester, wenn ich von den Klausuren am Ende des 3. Semesters eine nicht schaffen sollte, kann man diese am Anfang des 4. Semesters nachholen- oder muß ich bis zum Ende des 4. Semesters warten ?
Andernfalls hätte ich kein Vordiplom und könnte die Klausuren des 4 Semesters alle n-i-c-h-t mitschreiben !?! Könnte man in diesem Fall eigentlich die Praktika des 4. Semesters mitmachen ?
Ich hoffe eine(r) vom Euch kann mir helfen !