Gebäudenutzung auf eigenem Grundstück (Allgemeines)

Susann Gr., Sun, 22.10.2006, 18:31 (vor 6368 Tagen)

Habe da mal eine ganz andere Frage und hoffe das mir irgendjemand ganz schnell helfen kann.

Dürfen sich in einer, im eigenen Besitz befindlichen Scheune auch Proberäume befinden (ohne Baugenehmigung für z.B. kleinere Konzerte o.ä.bei ca. 100 Personen)?

Die Scheune wird laut Grundbuch als bauliche Anlage unter Bestandsschutz eingeordnet und kann auf dem Wohngrundstück nur soweit genutzt werden, wie dies mit der Wohnnutzung konform geht.

Es handelt sich bei dem gesamten Grundstück um einen alten Gasthof, der zu Wohnräumen umgenutzt wird.

"Nach Aussagen des Landkreises(Sachsen-Anhalt) dürfen dort nur Grundstücksbewohner diese Scheune nutzen. Personen die das Grundstück nicht bewohnen dürften dieses ohne Baugenehmigung nicht."

Ist es nicht so dass ich eigene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann wem ich möchte?

Wie Verhält es sich wenn ich die Räumlichkeiten evtl. vermiete?

Wäre super wenn mir jemand helfen kann handelt sich um Freunde von mir, die haben ganz schön Stress mit den Ämtern.

Danke :-)

Gebäudenutzung auf eigenem Grundstück

uwepanzer, Mon, 30.10.2006, 17:11 (vor 6360 Tagen) @ Susann Gr.

Hallo,

Rechtsauskünfte dieser Art sind besser bei Anwälten einzuholen. Es kommt mir allerdings recht wirr vor, was da so erzählt wurde. Im Ernstfall kann ich mich aber in dieses Thema einlesen. Info unter www.werthyp.de

Versammlungsstättenverordnung Sachsen-Anhalt

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Mon, 30.10.2006, 20:59 (vor 6360 Tagen) @ Susann Gr.

Wäre super wenn mir jemand helfen kann handelt sich um Freunde von mir,
die haben ganz schön Stress mit den Ämtern.

Die meisten Ämter werden recht schnell kooperativ, wenn man bei seiner Korrespondenz auf die richtigen Stellen in den einschlägigen Verordnungen verweist.

Bei der geplanten Besucherzahl von "ungefähr 100" lohnt sich beispielsweise ein Blick in die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Sachsen-Anhalt schreibt ab 100 Besuchern in seiner Versammlungsstättenrichtlinie (wieso heißt das dort nicht Versammlungsstättenverordnung?) recht detaillierte Vorkehrungen für Brandschutz und Fluchtweggestaltung vor.

Die 100 Stehplätze hat man übrigens schon bei einem Zuschauerraum mit 25m² zusammen.

Die Richtlinie über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättR) Sachsen-Anhalt und die Landesbauordnung Sachsen-Anhalt gibt es als PDF zum Download auf den Seiten des Fachverbandes "DTHG - Theater Film Fernsehen Show Event"

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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