Nachteilsausgleich für Legastheniker (Lehre)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Tue, 28.01.2014, 09:45 (vor 3731 Tagen)

Wenig bekannt: Wer an einer Lese-/Rechtschreibstörung leidet, hat als Behinderter nach dem Hochschulrahmengesetz Anrecht auf einen Nachteilsausgleich, schreibt Spiegel Online.

Studenten mit Legasthenie: Vom Fehlerteufel besessen

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
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