Nachteilsausgleich für Legastheniker (Lehre)
Wenig bekannt: Wer an einer Lese-/Rechtschreibstörung leidet, hat als Behinderter nach dem Hochschulrahmengesetz Anrecht auf einen Nachteilsausgleich, schreibt Spiegel Online.
Studenten mit Legasthenie: Vom Fehlerteufel besessen
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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums
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