Neues NRW-Wassergesetz: „Kanal-TÜV“ nur im Schutzgebiet (Baupraxis)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Thu, 28.02.2013, 10:44 (vor 4046 Tagen)

Die oft als „Kanal-TÜV“ bezeichnete Prüfpflicht für private Abwasseranschlüsse ist jetzt auf Wasserschutzgebiete beschränkt, schreibt die Rheinische Post.

Auf recht.nrw.de ist derzeit noch der alte Stand der Gesetzgebung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen (§61a LWG NRW) zu finden.

--
Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

Bücher:
CAD mit BricsCAD
Bauinformatik mit Python

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum