Minderjährige Studierende sollen ihr Studium selber regeln dürfen (HS Bochum)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Mon, 10.12.2012, 14:49 (vor 4145 Tagen)

Am Mittwoch will das Wissenschaftsministerium nach einer Meldung der Aachener Zeitung über eine Änderung des Hochschulgesetzes beraten, die dazu führen soll, dass Studierende, die noch nicht volljährig sind, sich zukünftig auch ohne elterliche Unterschrift zu Kursen und Klausuren anmelden können.

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Minderjährige Studierende

michii, Sat, 05.01.2013, 17:27 (vor 4119 Tagen) @ Martin Vogel

Das ist auch längst überfällig wie ich meine. Es ist alles sehr umständlich, wenn man immer die Unterschrift der Eltern benötigt und sowieso weiß, welchen Weg man gehen möchte. Kann davon ein Lied singen und freu mich auf die Änderung.

Einstimmig angenommen

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Sat, 05.01.2013, 17:51 (vor 4119 Tagen) @ Martin Vogel

Wie auf der Seite des NRW-Landtags zum Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes nachzulesen ist, wurde der Gesetzentwurf nach der 2. Lesung am 12.12.2012 einstimmig unverändert angenommen und verabschiedet.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Folgender Passus wurde in die Regelungen über die Einschreibung eingefügt: „Minderjährige erlangen mit der Einschreibung die Befugnis, im Rahmen ihres Studiums alle verwaltungsrechtlichen Handlungen vorzunehmen; dies gilt auch für die Nutzung von Medien und Angeboten der Hochschule nach §3.“

Dadurch wird sichergestellt, dass minderjährige Studierende im Rahmen des Studiums ohne die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln dürfen, zum Beispiel in prüfungsrelevanten verwaltungsrechtlichen Fragen.

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