Nachweise für den BaföG-Folgeantrag (Allgemeines)

Marc John, Thu, 06.07.2006, 21:48 (vor 6475 Tagen) @ NicO

Hi.

An und für sich musst Du schon nach nach dem 3.Sem. Dein Vordiplom beim Amt vorlegen. Aus Kullanz will das BaföG-Amt erst nach dem 4.Sem das Formular 5 sehen.
Solltest Du später Dein Vordiplom bekommen haben oder noch nicht alle nötigen Klausuren bestanden haben(die man bis Sem.5 haben muss), wird das nichts mit dem BaföG. Das liegt aber an dem zuständigen Prof. :-(
Solltest Du doch alles haben, dann musst Du mit dem Vordiplom und der Leistungsübersicht zu dem "netten" Prof. gehen. Da wünsche ich Dir viel Glück.

Solltest Du weitere Fragen bezüglich BaföG haben, kannst mich anschreiben.


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