Streckenradar gerichtlich gestoppt. (Sicherheit)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Tue, 12.03.2019, 17:47 (vor 1866 Tagen) @ Martin Vogel

Wie Spiegel online soeben berichtet, hat das Verwaltungsgericht Hannover den Betrieb des Streckenradars an der B6 als unrechtmäßig bewertet und dem Innenministerium den Weiterbetrieb untersagt. Als problematisch sahen die Richter skurrilerweise nicht das ausnahmslose Fotografieren jedes einzelnen Fahrzeugs und der fahrenden Person an, sondern das Erfassen der Kennzeichen. Ein Vorgang, den jede Mautbrücke völlig unbehelligt durchführt.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:ISO_7010_P029.svg

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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Neuland, Datenschutz, Verkehr


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