Ab Januar Qualitätssicherung für Tragsicherheitsnachweis (Baupraxis)
Die Ingenieurkammer IK-BAU.NRW weist auf Änderungen im Bauordnungsrecht hin, nachdem Standsicherheitsnachweise ab dem 1. Januar 2019 nur noch durch qualifizierte Tragwerksplaner* aufgestellt werden dürfen. Derzeit werden Listen vorbereitet, in denen die qualifizierten Tragwerksplaner* geführt werden sollen.
Ausgenommen sind nur einfache Bauwerke ohne besonderen Anspruch an die Tragkonstruktion:
- Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,
- freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, es sei denn, sie enthalten Anlagen für Jauche und Flüssigmist, und
- eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²
Quelle: Kammerspiegel vom 17. August 2018 (PDF)
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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums
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