WhatsApp-Verwendung kostenpflichtig abmahnbar (Software)
Laut einem Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld (Beschl. v. 20.03.2017, Az.: F 111/17 EASO) sind von Smartphonebesitzern vor Verwendung des Messengerdienstes WhatsApp von allen Telefonbuchkontakten schriftliche Einverständniserklärungen zur Weitergabe der persönlichen Daten an die ausländische Betreiberfirma des Dienstes einzuholen. Wer ungefragt die im privaten Umfeld gesammelten personenbezogenen Daten aus seinem Telefonbuch an die zu Facebook gehörende WhatsApp Inc. hochlädt und sie der Firma dadurch zur Auswertung überlässt, kann nach Ansicht des Gerichts für diesen Datenmissbrauch kostenpflichtig abgemahnt werden.
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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums
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