Rundfunkgebührenfalle für WG-Studenten (Medien und Kultur)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Fri, 13.03.2015, 12:12 (vor 3530 Tagen)

Die Zeitschrift Unicum weist darauf hin, dass eine Befreiung einer Wohngemeinschaft von der Rundfunkzwangsabgabe nur dann möglich ist, wenn alle Mitbewohner BAFöG-Leistungen beziehen oder wenn sie eine Bescheinung des Sozialamts über ein Verdienst unterhalb der Einkommensgrenze vorweisen können.
Sobald eines der Mitglieder des gemeinsamen Haushalts über Einkünfte oberhalb der Einkommensgrenze verfügt, schnappt die Gebührenfalle zu.

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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