6 Wochen (Allgemeines)
Was ist denn dann das Vergehen?
Ein Vergehen ist das nicht. Vermutlich gibt es einen guten Grund für die
Verzögerung. Am besten, man fragt mal bei den Korrigierenden nach.
War auch ein Tippfehler ich meinte eigentlich Vorgehen.
Aber danke..
gesamter Thread:
- Zeit für die Klausurkorrektur -
Victor Ikpeba,
16.03.2013, 10:05
- §12 BRPO -
Martin Vogel,
16.03.2013, 18:47
- 6 Wochen Frist -
Victor Ikpeba,
18.03.2013, 11:54
- Fragen kostet nichts - Martin Vogel, 18.03.2013, 12:27
- 6 Wochen Frist -
Victor Ikpeba,
18.03.2013, 11:54
- §12 BRPO -
Martin Vogel,
16.03.2013, 18:47