Neues NRW-Wassergesetz: „Kanal-TÜV“ nur im Schutzgebiet (Baupraxis)
Die oft als „Kanal-TÜV“ bezeichnete Prüfpflicht für private Abwasseranschlüsse ist jetzt auf Wasserschutzgebiete beschränkt, schreibt die Rheinische Post.
Auf recht.nrw.de ist derzeit noch der alte Stand der Gesetzgebung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen (§61a LWG NRW) zu finden.
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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums
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