Einstimmig angenommen (HS Bochum)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Sat, 05.01.2013, 17:51 (vor 4358 Tagen) @ Martin Vogel

Wie auf der Seite des NRW-Landtags zum Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes nachzulesen ist, wurde der Gesetzentwurf nach der 2. Lesung am 12.12.2012 einstimmig unverändert angenommen und verabschiedet.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Folgender Passus wurde in die Regelungen über die Einschreibung eingefügt: „Minderjährige erlangen mit der Einschreibung die Befugnis, im Rahmen ihres Studiums alle verwaltungsrechtlichen Handlungen vorzunehmen; dies gilt auch für die Nutzung von Medien und Angeboten der Hochschule nach §3.“

Dadurch wird sichergestellt, dass minderjährige Studierende im Rahmen des Studiums ohne die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln dürfen, zum Beispiel in prüfungsrelevanten verwaltungsrechtlichen Fragen.

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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