StVO (Firlefanz)

Prof. Dr. S. Herkt, Tue, 18.01.2011, 17:23 (vor 4819 Tagen) @ Martin Vogel

Die StVO sagt zu Zeichen 283 (absolutes Halteverbot): "Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn nicht halten."

Die Stellplätze sind keine Fahrbahn. Soll sich das Verbot zum Beispiel auch auf Seitenstreifen beziehen, ist deshalb der Zusatz "auch auf dem Seitenstreifen" erforderlich.

Im übrigen frage ich mich

1.) Wie kann ich ein- oder ausparken, ohne zumindest kurzzeitig auf der Fahrbahn zu halten?

2.) Dürfen Fahrzeugführerinnen dort auf der Fahrbahn halten?


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