GEZ will über 200 Euro von jedem Studenten ohne TV und Radio (Allgemeines)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Tue, 26.05.2009, 17:09 (vor 5420 Tagen)

In einem abenteuerlichen Urteil gab heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster der abstrusen Rechtsauffassung des WDR statt, nach der ein internetfähiger PC eine Art Radio sei, weil man damit ja auch auf die Website des öffentlich-rechtlichen Senders geraten und dort das Rundfunkprogramm hören könnte. Während eines sechssemestrigen Studiums müssen Studierende daher 207,36 Euro an die GEZ zahlen, auch wenn sie weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät in ihrer Wohnung oder bei den Eltern aufbewahren. Zwei Studenten aus Münster hatten dagegen geklagt und verloren.

(Aktenzeichen: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09)
Quelle: Heise online

--
Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

Bücher:
CAD mit BricsCAD
Bauinformatik mit Python


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum