Härtefälle (Allgemeines)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Mon, 20.08.2007, 10:45 (vor 6087 Tagen) @ Chrissie

aber ab wann ist man ein Härtefall?

Das hängt von den persönlichen Umständen ab. Wenn der Studienbeitrag die wirtschaftliche Existenz gefährden würde, wird er auf Antrag erlassen. Eine davon unabhängige anteilige Rückzahlung wegen nicht ausgeschöpfter Semesterzeiten ist, soweit ich weiß, nicht vorgesehen.

Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ist allerdings nach allgemeiner Auffassung nicht dadurch gegeben, dass das Girokonto mal ein paar tausend Euro tief ins Minus rutscht. Da die Studienbeiträge durch die Darlehensregelung auch nachträglich entrichtet werden können, muss schon eine finanzielle Zwangslage existieren, welche die Aufnahme weiterer Kredite unmöglich macht oder dies zu einem unzumutbarem Aufwand führen würde.

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
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