Ein Freier Mitarbeiter ist noch kein Freiberuflicher Mitarbeiter (Allgemeines)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Wed, 18.04.2007, 20:37 (vor 6189 Tagen) @ pflaster_fred78

ob ich als noch nicht fertiger Bauingenieur-Student als
"freiberuflicher Mitarbeiter" oder "Freelancer" tätig werden kann.

Sicher. Um als "freier Mitarbeiter" zu arbeiten, ist lediglich ein Gewerbeschein nötig (gibt's völlig unbürokratisch beim Gewerbeamt der Stadt). Um dagegen als "Freiberufler" vom Finanzamt anerkannt zu werden, ist die Tätigkeit in einem der in §18 EStG aufgeführten Berufe nötig. "Vordiplomand" fällt nicht darunter.

http://klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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