Ein Freier Mitarbeiter ist noch kein Freiberuflicher Mitarbeiter (Allgemeines)
ob ich als noch nicht fertiger Bauingenieur-Student als
"freiberuflicher Mitarbeiter" oder "Freelancer" tätig werden kann.
Sicher. Um als "freier Mitarbeiter" zu arbeiten, ist lediglich ein Gewerbeschein nötig (gibt's völlig unbürokratisch beim Gewerbeamt der Stadt). Um dagegen als "Freiberufler" vom Finanzamt anerkannt zu werden, ist die Tätigkeit in einem der in §18 EStG aufgeführten Berufe nötig. "Vordiplomand" fällt nicht darunter.
http://klicktipps.de/gewerbe.php#abgr
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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums
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- Freier Mitarbeiter, Freelancer oder werder-noch... -
pflaster_fred78,
18.04.2007, 17:18
- Ein Freier Mitarbeiter ist noch kein Freiberuflicher Mitarbeiter -
Martin Vogel,
18.04.2007, 20:37
- Schwammige Gesetzeslage... - pflaster_fred78, 19.04.2007, 18:28
- Ein Freier Mitarbeiter ist noch kein Freiberuflicher Mitarbeiter -
Martin Vogel,
18.04.2007, 20:37