Versammlungsstättenverordnung Sachsen-Anhalt (Allgemeines)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Mon, 30.10.2006, 20:59 (vor 6378 Tagen) @ Susann Gr.

Wäre super wenn mir jemand helfen kann handelt sich um Freunde von mir,
die haben ganz schön Stress mit den Ämtern.

Die meisten Ämter werden recht schnell kooperativ, wenn man bei seiner Korrespondenz auf die richtigen Stellen in den einschlägigen Verordnungen verweist.

Bei der geplanten Besucherzahl von "ungefähr 100" lohnt sich beispielsweise ein Blick in die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Sachsen-Anhalt schreibt ab 100 Besuchern in seiner Versammlungsstättenrichtlinie (wieso heißt das dort nicht Versammlungsstättenverordnung?) recht detaillierte Vorkehrungen für Brandschutz und Fluchtweggestaltung vor.

Die 100 Stehplätze hat man übrigens schon bei einem Zuschauerraum mit 25m² zusammen.

Die Richtlinie über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättR) Sachsen-Anhalt und die Landesbauordnung Sachsen-Anhalt gibt es als PDF zum Download auf den Seiten des Fachverbandes "DTHG - Theater Film Fernsehen Show Event"

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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