Bundesanstalt für Arbeit stellt sich außerhalb des Gesetzes (Firlefanz)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Wed, 04.02.2015, 10:30 (vor 3341 Tagen) @ weissnick

Die Bundesanstalt für Arbeit stellt sich mit ihren Phantasiebezeichnungen „Bachelor/Master(FH)“ und „Bachelor/Master(Uni)“ außerhalb des auch für diese Behörde geltenden Hochschulrahmengesetzes. Im Rahmen der europaweiten Verpflichtungen zur Anerkennung von Studienabschlüssen gibt es keine Unterschiede zwischen den Hochschulformen.

Das Promotionsrecht wird derzeit allerdings lediglich den Universitäten zugestanden. Fachhochschulen wie die Hochschule Bochum benötigen für ihre Promotionen (von denen derzeit etliche laufen) immer einen universitären Kooperationspartner.

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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