DPO2002 (Allgemeines)

Oliver, Wed, 14.03.2007, 14:58 (vor 6243 Tagen) @ unwichtig

Selbstverständlich ist die Frage nach dem Zeitpunkt des Aushanges der Ergebnissen legetim.
Der Termin, wann die Ergebnisse aushängen sollen ist nach der DPO 2002, §5, Abs. 7 genau geregelt. SPÄTESTENS nach 6 Wochen. Wenn Frau Steinhoff jetzt wirklich im Urlaub ist und deswegen die Ergebnisse später kommen, kann ich das auch nicht ganz nachvollziehen. Profs sollten doch mit guten Beispiel vorangehen.;-)

Als Trost kann man nur hoffen, dass sie nach dem Urlaub erholt ist und die Klausur freundlicher bewertet. :-)


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