Nachweise für den BaföG-Folgeantrag (Allgemeines)

qwerty, Fri, 07.07.2006, 19:21 (vor 6475 Tagen) @ x666x

Muss ich denn eigentlich jedes Jahr einen neuen BaFöG-Antrag stellen, bzw.
die Formulare ausfüllen und den ganzen Zippzapp oder wie sieht das aus?


Ja musst Du, soviel ich wei0 auch mit allem ZippundZapp, aber beantragen musst Du definitiv.

Außerdem reicht es nicht einfach sein Vordiplom zu machen im 5 oder 6 Semester. Sondern man muss den Studienstand des Semesters haben. Sprich mann musst im 5 Semester nicht nur das Vordiplom nachweisen sondern auch alle Klausuren die laut Regelstudienzeit bis zum 5. Semester geschrieben werden.

Wenn Du das hast muss Dir der zuständige Professor dieses im Formblatt 5 bestätigen. Das macht er aber nicht, zumindestens hat er das vor 1 1/2 Jahren nicht gemacht nach dem Motto: Entweder sie bringen mir bis zum 4. Semester ihr Vordiplom oder ich unterschreibe nicht.
(Was auch wiederum falsch ist. Eigentlich muss er es unterschreiben mit der Aussage, dass man die Anforderungen nicht erfüllt.)

Aber wer weiß, vll hat sich da ja mittlerweile was geändert und er unterschreibt es doch. Solltest Du die im Gesetz erforderlichen Bedingungen erfüllen und er unterschreibt nicht, würd ich aufjedenfall mal schauen ob Du die Fachschaft oder so um Hilfe bittest (oder evtl. direkt zu unserer Dekanin gehst)...


Gruß,

qwerty


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