Misstraut die FOM ihren eigenen Verträgen? (HS Bochum)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Wed, 18.07.2012, 19:50 (vor 4271 Tagen) @ Maik Herber

Am besten finde ich ja die Formulierung „Gefordert wurde nicht der vollständige Betrag, sondern lediglich 2.600 Euro, um die Verfahrenskosten im Falle eines Scheiterns gering zu halten.“ – soll das heißen, dass die FOM eigentlich gar nicht selbst daran geglaubt hat, dass ihre eigenen Ausbildungsverträge rechtsgültig sind?

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
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