Im Auge des Betrachters (Wettbewerb)

NicO @, Thu, 15.09.2011, 16:13 (vor 4579 Tagen) @ Martin Vogel

Ich habe da zufällig noch eins gefunden was man vielleicht als Wallpaper verwenden könnte.
Da man ja sicherlich nur mit einem Bild Teilnehmen kann, versteht sich dieses ebenfalls als außer Konkurrenz laufend.

Gerade ist mir noch aufgefallen:

Nicht zugelassen sind Fotos von Personen,...

Generell keine Personen, oder dürfen sie nur nicht identifizierbar sein?

[image]
[image]ZIP-Archiv_206BFGPX1.zip


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