Fort- und Weiterbildungsordnung der IK-Bau NRW (Ingenieurbüro)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Thu, 23.06.2005, 12:44 (vor 6853 Tagen)

Hallo,

seit Anfang dieses Jahres besteht für alle Mitglieder der Ingenieurkammer Bau NRW eine Pflicht zur beruflichen Weiterbildung (Fortbildungspflicht). Jedes Kammermitglied muss innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren die Teilnahme an einer oder mehreren von der IK-Bau NRW anerkannten Fortbildungsveranstaltungen nachweisen können.

Der erforderliche zeitliche Umfang beträgt für Pflichtmitglieder (z.B. Sachverständige) 12 Zeitstunden und für freiwillige Mitglieder (z.B. angestellte Ingenieure) 6 Zeitstunden.

Veranstaltungen der Bereiche Fortbildung und Weiterbildung müssen 4 bis 6 Wochen vorher von den Veranstaltern der IK-Bau NRW zur Anerkennung gemeldet werden. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.

Diese Verordnung nützt natürlich nicht nur der Qualität des Bauingenieurwesens in NRW, sondern auch der Kasse der kammereigenen "Ingenieurakademie West e.V.", dem Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW. Diese bietet ein umfangreiches Sortiment an Fortbildungsveranstaltungen an.

Die Fort- und Weiterbildungsordnung der IK-Bau NRW (FuWO) wurde zwar schon am 19.11.2004 verabschiedet, ist aber bisher nicht über Suchmaschinen (nicht einmal von der kammereigenen Sitesuche) im Netz auffindbar, weil sie nur als Satz von als PDF-Datei abgelegter Fotokopien online gestellt wurde. Wer den Text auf der Kammersite "von Hand" sucht, wird leider auch dadurch vom schnellen Auffinden abgehalten, dass die Verordnung nicht im Bereich "Weiterbildung" der Website zu finden ist, sondern nur unter "Service/Download".

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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