Begehung mit dem NU (Allgemeines)

Michael1234, Wed, 27.08.2008, 14:34 (vor 5693 Tagen)

Hey Leute!!!

Ich habe ein paar Fragen dazu.

1. Muss in einem NU - Vertrag stehen, das eine Begehung erfolgt????
2. Muss dieses Schriftlich erfolgen???
3. Wenn der AG dann dem NU ein Schreiben schickt, dass er eine Begehung wünscht, wie lange muss der AG dem NU dafür zeit lassen?

4. Habt ihr eine Internetseite wo ich mir so etwas noch im detail nachlesen kann??? Aber gibt mir trotzdem zu den ersten drei fragen antwort ;-)))

Danke
LG Michael


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