Abschlussarbeit zusammengegoogelt - 50.000 Euro Bußgeld? (Allgemeines)

Foxx, Mon, 07.08.2006, 17:45 (vor 6444 Tagen) @ Martin Vogel

Hilfe!

Treffe ich also ohne vorheriges googeln oder NAchschlage in Fachbüchern bei der Beschreibung der Funktionsweise eines technischen Geräts fast den Wortlaut des Herstellers oder der vielgelobten Wikipedia oder des Skript von Prof. X. , könnte man mir das zum Plagiatsvorwurf machen, d.h. ich muss feststehende Funktionsweisen "umdichten"? Oder muss ich besser vorher googeln, um dann doch ein wörtliches Zitat und den Link angeben, damit ich geschützt bleibe, falls jemand auf die Idee kommt, ich hätte.....? HÄH?:-(

Ich weiß ja nicht was die Dame gemacht hat, aber Zitierweisen sollten doch klar sein, und wenn ich über den Infrarotdetektor von einem Hersteller nichts anderes finde, als deren Produktbeschreibung oder Werbung, genügt doch ein Verweis auf den Link oder die Werbungsprospekte des Herstellers, oder?


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