Abschlussarbeit zusammengegoogelt - 50.000 Euro Bußgeld? (Allgemeines)
"Einer Studentin der Erziehungswissenschaften an der Universität Münster, die eine aus dem Internet zusammenkopierte Magisterarbeit abgegeben hat, droht eine hohe Geldstrafe. Das NRW-Hochschulgesetz erlaubt eine Strafe von bis zu 50.000 Euro bei Täuschungsversuchen."
Gefunden auf http://www.golem.de/0608/46982.html
Siehe auch http://www.innovation.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/HG.html (§92,7)
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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums
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