Fröhliches Abmahnen! (Medien und Kultur)
… und verboten ist es auch:
Jens Ferner von der gleichnamigen Anwaltskanzlei erinnert an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und schreibt dazu in Vorsicht rechtswidrig: Facebook erlaubt Fanseiten den Versand von Nachrichten: „Wer dagegen verstößt, sieht sich einem Unterlassungsanspruch ausgesetzt, der teuer abgemahnt werden kann.“
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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums
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CAD mit BricsCAD
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gesamter Thread:
- Warum man keine Facebook-Seiten liken sollte -
Martin Vogel,
14.07.2012, 12:01
- Fröhliches Abmahnen! - Martin Vogel, 14.07.2012, 13:58