Nachweise für den BaföG-Folgeantrag (Allgemeines)

NicO @, Thu, 06.07.2006, 19:40 (vor 6506 Tagen)

Tag zusammen!

Ab dem fünften Semester ist, meines Wissens, ein Nachweis über schon bestandene Klausuren usw. beim BaföG-Folgeantrag erforderlich.

Weiß jemand, ob eine Kopie des Vordiploms ausreichend ist, oder das Fomular 5 des BaföG-Antrages beigelegt werden muss?

Das muss von der FH ausgefüllt werden. (Macht das in den Semesterferien jemand?)

Nachweise für den BaföG-Folgeantrag

TobiDigital, Thu, 06.07.2006, 19:58 (vor 6506 Tagen) @ NicO

Moin
Das is ein Amt.
Die wollen das Formblatt haben-aber dalli

Gruss
Tobi

Nachweise für den BaföG-Folgeantrag

Marc John, Thu, 06.07.2006, 21:48 (vor 6505 Tagen) @ NicO

Hi.

An und für sich musst Du schon nach nach dem 3.Sem. Dein Vordiplom beim Amt vorlegen. Aus Kullanz will das BaföG-Amt erst nach dem 4.Sem das Formular 5 sehen.
Solltest Du später Dein Vordiplom bekommen haben oder noch nicht alle nötigen Klausuren bestanden haben(die man bis Sem.5 haben muss), wird das nichts mit dem BaföG. Das liegt aber an dem zuständigen Prof. :-(
Solltest Du doch alles haben, dann musst Du mit dem Vordiplom und der Leistungsübersicht zu dem "netten" Prof. gehen. Da wünsche ich Dir viel Glück.

Solltest Du weitere Fragen bezüglich BaföG haben, kannst mich anschreiben.

Nachweise für den BaföG-Folgeantrag

x666x, Fri, 07.07.2006, 08:54 (vor 6505 Tagen) @ Marc John

Muss ich denn eigentlich jedes Jahr einen neuen BaFöG-Antrag stellen, bzw. die Formulare ausfüllen und den ganzen Zippzapp oder wie sieht das aus?

Nachweise für den BaföG-Folgeantrag

qwerty, Fri, 07.07.2006, 19:21 (vor 6505 Tagen) @ x666x

Muss ich denn eigentlich jedes Jahr einen neuen BaFöG-Antrag stellen, bzw.
die Formulare ausfüllen und den ganzen Zippzapp oder wie sieht das aus?


Ja musst Du, soviel ich wei0 auch mit allem ZippundZapp, aber beantragen musst Du definitiv.

Außerdem reicht es nicht einfach sein Vordiplom zu machen im 5 oder 6 Semester. Sondern man muss den Studienstand des Semesters haben. Sprich mann musst im 5 Semester nicht nur das Vordiplom nachweisen sondern auch alle Klausuren die laut Regelstudienzeit bis zum 5. Semester geschrieben werden.

Wenn Du das hast muss Dir der zuständige Professor dieses im Formblatt 5 bestätigen. Das macht er aber nicht, zumindestens hat er das vor 1 1/2 Jahren nicht gemacht nach dem Motto: Entweder sie bringen mir bis zum 4. Semester ihr Vordiplom oder ich unterschreibe nicht.
(Was auch wiederum falsch ist. Eigentlich muss er es unterschreiben mit der Aussage, dass man die Anforderungen nicht erfüllt.)

Aber wer weiß, vll hat sich da ja mittlerweile was geändert und er unterschreibt es doch. Solltest Du die im Gesetz erforderlichen Bedingungen erfüllen und er unterschreibt nicht, würd ich aufjedenfall mal schauen ob Du die Fachschaft oder so um Hilfe bittest (oder evtl. direkt zu unserer Dekanin gehst)...


Gruß,

qwerty

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