Setzung = 0 (Allgemeines)
» Überschlagen Sie die Setzung des Punktes 3 durch die Neubaumaßnahme
» (Plattengründung,
» „schlaff“, Bereich Hauptstrasse p = 196 kN/m2 , Bereich Rosenstrasse p
» = 122 kN/m2). Die Berechnung
» soll bis zur Mergelschicht erfolgen. (Punkt 3: Abstand zum Neubau 3 m,
» Abstand zur linken
» Baugrubenecke 8 m.
» Die Baugrube siehe Klausur 07/08
Die Setzung im Bereich Rosenstraße ist doch = 0. Das ausgehobene Bodengewicht ist doch viel größer als das Gewicht womit es mit einem Neubau wieder belastet wird. Daher ist nur der Bereich Hauptstraße maßgebend. Das heißt, du hast nur einen Teil der Baugrube zu berechnen.
Liebe Grüße
gesamter Thread:
- Grundbau Setzung - vipuser
, 01.02.2010, 21:23 (Allgemeines)- Aufgabenstellung? - Sebi
, 02.02.2010, 07:25 - Ist die Prüfung nicht schon am Mittwoch? - matihelo
, 02.02.2010, 08:11- Grundbau Setzung - vipuser
, 02.02.2010, 08:39- Setzung = 0 - sasu
, 02.02.2010, 10:37
- Setzung = 0 - sasu
- Grundbau Setzung - vipuser
- Aufgabenstellung? - Sebi

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