Maßnahmen und Berechnungsgrundsätze (Allgemeines)

jsd, Fri, 20.02.2009, 20:36 (vor 5515 Tagen) @ ferox

Hallo Jenny.

Zu deinen Fragen:

1.) Eine Maßnahme gegen Tauwasserausfall ist in der Regel der Einbau einer dampfdiffusionshemmenden Schicht (Dampfsperre, oder auch Luft- und Dampfsperre) vor der Dämmung.

Für deine Konstruktion reicht (in meinen Berechnungen) der Einbau einer Dampfsperre mit einem Sd-Wert von >= 3,50 m (z.B. d = 0,2 mm und µ = 17500) aus, um einen Fall A (= kein Tauwasserausfall) zu erreichen.

In meinen Berechnungen ergibt sich (mit leicht anderen baupysikalischen Werten als bei dir) ohne Dampfsperre folgendes:

- Fall D
- Tauwasserausfall 0,580 kg/m²
- Mögliche Verdunstungsmenge 0,533 kg/m²
- Verbleibende Tauwassermenge 0,047 kg/m²
- Ausfall an den Schichten Mineralwolle, Gipsmörtel, KS-Stein


2.) Bei der Berechnung wird immer der ungünstigste µ-Wert angesetzt, d. h. in der Tauperiode wird die Konstruktion innen als möglichst offen (kleiner µ-Wert), außen als möglichst dicht (großer µ-Wert) und für die Verdunstungsperiode wird die Konstruktion als möglichst "dicht" (großer µ-Wert)angenommen. Insofern es sich um Schichten handelt für die es zwei µ-Werte gibt (Trockenwert / Feuchtwert).
So wird jeweils der ungünstigste Fall betrachtet.


3.) Anmerkung / Hintergrundinfo: Der möglicherweise angezeigte Tauwasserausfall bei Glaserberechnungen für Konstruktionen mit kapillar leitfähigen Materialien (Mauerwerk, Putz, etc.) - wie bei deiner Wandkonstruktion gegeben - kann von der Realität deutlich abweichen. Grund ist, dass beispielsweise der Transport von Feuchtigkeit über die Kapillarleitung und anschließende Verdunstung an der Oberfläche nicht berücksichtigt wird. Hier können andere Computer-Rechenverfahren genauere Aufschlüsse geben.


Hoffe, die Punkte 2. und 3. helfen dir etwas weiter. :-D

LG, S


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