Bauphysik (Allgemeines)

x666x, Sat, 08.07.2006, 16:21 (vor 6501 Tagen) @ bimbodo

Erläuterung von baurechtlichen- und zivilrechtlichen anforderungen?


In welchem Zusammenhang?

steht so in der klausursommersemester 2004
unter bauakustischen aspekten

Ich würde sagen, dass die baurechtlichen Aspekte in den Landesbauordnungen der Bundesländer (Vorschriften über den Schallschutz, Erschütterungsschutz, Wärmeschutz) geregelt sind.

Die zivilrechtlichen Aspekte werden dann durch das bürgerliche Gesetzbuch geregelt, in dem dann zB das Mietminderungsrecht angeführt wird, sollte die DIN 4109 nicht eingehalten werden, so dass der "Normalbürger" Rechte und Mittel hat, um gegen falsche oder schlechte Wohnsituationen, hervorgerufen durch zB falschen Wandaufbauten, vorzugehen.


Bitte korrigiere mich jemand, sollte ich falsch liegen, will ja hier nichts falsches verbreiten.


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