Verwertungsgesellschaften wollen Vorlesungsskripte illegal machen (Lehre)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Wed, 09.12.2015, 10:59 (vor 3023 Tagen)

Die massive Lobbyarbeit von Verwertungsgesellschaften und Verlegern trägt Früchte. Der §52a des sogenannten „Urheberrechtsgesetzes“, bei dem es herzlich wenig um die Rechte der Urheber geht, sondern vor allem um die Rechte der Verlage und Verwaltungsapparate an den Früchten der Arbeit der Urheber, verbietet das Anfertigen von Vorlesungsskripten, selbst wenn darin nur kleine Teile eines anderen Werkes (z.B. eine Tabelle aus einem Buch oder eine Formulierung aus einer Norm) verwendet werden.

Auf den ersten Blick gilt das nur für verwendetes Material, welches der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Bedeutung von „öffentlich“ wird vom Gesetzgeber aber anders verstanden als von den meisten Menschen. Auch das Hochladen von Dateien in einen Bereich, in dem Downloads vor öffentlichem Zugriff durch ein Passwort geschützt sind oder der nur von angemeldeten Benutzerinnen eingesehen werden kann, wie zum Beispiel eine E-Learning-Plattform, ist für Juristen schon ein „Veröffentlichen“.

Es wird von Seiten des Gesetzgebers so getan, als sei die Verwendung weiterhin möglich, wenn nur jedes einzelne Textschnipselchen, Bild oder andere Material an die VG Wort oder andere Verwertungsgesellschaften gemeldet würde. Wer aber jemals ein für die VG Wort entworfenes Meldeformular gesehen hat, weiß, dass kein Rudel durchgeknallter Irrer jemals in der Lage wäre, etwas absurderes, unbedienbareres oder unübersichtlicheres als so etwas zu gestalten.

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„Bitte mit Schreibmaschine ausfüllen“

Und es sind nicht nur Elemente von fremden Werken zu melden. Wie die Uni Osnabrück, die das kafkaeske Verfahren einige Zeit lang getestet hat, in ihrem Abschlussbericht zum Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG auf Seite 58 feststellt, waren viele Dozenten erstaunt, dass sie auch sämtliche Verwendungen eigener Texte sorgsam in die digitalen Eingabemasken hätten eintippen müssen.

Als Gipfel der Zumutung empfinde ich ein Detail, das mir beim Lesen des Gesetzestextes gar nicht aufgefallen war, auf das aber Professor Georg Passig, der im November schon in seinem Blog-Artikel „Die Zukunft wird verboten“ auf das Problem aufmerksam gemacht hatte, gegenüber Matthias Kohlmaier von der Süddeutschen Zeitung hinweist: „Der Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz verlangt auch, dass zu jeder Quelle recherchiert werden muss, ob Studierende sie nicht auch anderweitig online finden könnten. "Ist eine Quelle elektronisch verfügbar, dann hat sie in meinem Skript nichts verloren und ich darf den Studierenden an der Stelle nur einen Link präsentieren", sagt Passig.“

Es wäre vielleicht ein ganz schwacher Trost, wenn man davon ausgehen könnte, dass die Gelder, die nach dem neuen Verfahren eingesammelt würden, nicht einfach zum größten Teil in den großen Topf geworfen würden, aus dem sich die umfangreiche Verwaltung der Verwertungsgesellschaft und die üblichen Nutznießer bedienen, sondern tatsächlich den Autoren zugute kämen, deren Werke in den Skripten zitiert werden. Dass das geschieht, halte ich für mehr als zweifelhaft.

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VG-Wort Meldeformular für Autoren

Ich bin selbst als Autor bei der VG Wort gemeldet und mache mir jährlich den „Spaß“, meine Webseiten mit mehr als 1800 Zeichen Text zusammenzusuchen und einzeln per Copy und Paste in die diversen Felder (URL, Volltext, geheime Codenummer aus einer zugesandten Liste, pipapo …) eines Webformulars einzutragen. Dieser Forumseintrag hier gehört mit seinen 4919 Zeichen auch dazu. Die lächerliche Vergütung, die die VG Wort Monate später auszahlt, rechtfertigt den Arbeitsaufwand zwar knapp, für den eigentlichen Zweck bleibt dabei aber nach Abzug der Steuern ziemlich genau gar nichts mehr übrig. Dazu kommt, dass die Abrechnung für die Autoren vollkommen intransparent geschieht. Die Vergütung richtet sich zwar angeblich nach der Zahl der Aufrufe (die VG Wort verlangt dazu die Unterbringung eines Zählpixels im Artikel), es wird aber nicht mitgeteilt, wie oft ein Artikel gelesen wurde. Dazu kommt, dass das Zählpixel von vielen Browserplugins wie übereifrigen Adblockern oder Privacy-Plugins ausgefiltert wird. Den Autoren wird dadurch zusätzlicher Schaden zugefügt.

Hier ist das Zählpixel übrigens (zwischen den beiden Pfeilen): →[image]
Die lange Ladezeit, die diese 1x1 Pixel kleine Grafik verursacht, trägt ironischerweise dazu bei, dass die Seite von Google schlechter eingestuft und deshalb seltener aufgerufen wird.

[Edit: Zweiter (Auf den ersten Blick…) und vierter (Und es sind nicht …) Absatz nachträglich ergänzt]

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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