Bußgeldbescheid wegen sichtbarer Empfängerliste in Rundmail (Software)

Martin Vogel ⌂ @, Dortmund / Bochum, Thu, 29.08.2013, 15:16 (vor 3864 Tagen)

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Wer Mails an eine große Zahl von Empfängern schickt, sollte es tunlichst unterlassen, die Adressen sichtbar ins Empfängerfeld zu setzen, wenn die Empfänger in keiner Beziehung zueinander stehen. Ansonsten handelt es sich gegebenenfalls um den Missbrauch persönlicher Daten.

Lernen Sie, den Unterschied zwischen „An:“, „CC“ und „BCC“ zu verstehen!

Das Rechtsmagazin Legal Tribune berichtet: „Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat gegen die Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie eine E-Mail mit einem offenen Verteiler an Kunden verschickt hatte.“

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/offener-verteiler-email-bussgeld/

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Dipl.-Ing. Martin Vogel
Leiter des Bauforums

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